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Wichtiges

Warum ein Gewerbegebiet in der aktuellen Wirtschaftslage?

Die wirtschaftliche Lage der letzten Jahre war von Krisen geprägt. Der Krieg in der Ukraine, die Corona-Pandemie und auch die aktuelle US-Handelspolitik erschüttern die deutsche Wirtschaft und sorgen für Unsicherheit. Wir sind uns dieser Entwicklungen sehr bewusst. Als Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg vertreten wir die Interessen des Kreises und seiner Bewohnerinnen und Bewohner. Unser Ziel ist es, die wirtschaftliche Zukunft der Region aktiv mitzugestalten und langfristig zu sichern. Dafür braucht es Weitblick und eine vorausschauende Planung, um dem Kreis Herzogtum Lauenburg auch künftig attraktive wirtschaftliche Perspektiven eröffnen zu können. Absehbare Entwicklungen wie neue Infrastrukturprojekte – etwa die Fehmarnbelt-Querung – oder das erklärte Ziel Schleswig-Holsteins, sich als führendes Bundesland für erneuerbare Energien zu positionieren, zeigen deutlich: Die wirtschaftliche Dynamik wird zurückkehren. Auch eine allgemeine Erholung der deutschen Wirtschaft in den kommenden Jahren ist zu erwarten. Um auf diese Entwicklungen vorbereitet zu sein, planen wir unsere Gewerbegebiete – damit wir reagieren können, wenn die Zeiten wieder bessere sind.

Warum ein Gewerbegebiet in dieser Größe?

Das geplante Gewerbegebiet in Talkau entsteht in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Stadt Mölln. Es handelt sich dabei um ein interkommunales Gewerbegebiet, das aus funktionalen und wirtschaftlichen Gründen eine gewisse Größe erfordert. Als Mittelzentrum hat Mölln die Aufgabe, eine umfassende Versorgung mit Gewerbe, Dienstleistungen und Infrastruktur sicherzustellen – nicht nur für die eigene Bevölkerung, sondern auch für das Umland. Die Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Stadtgebiets sind jedoch stark begrenzt. Topografische Gegebenheiten und fehlende Flächenpotenziale für eine Innenentwicklung lassen keine Erweiterungen zu. Aus diesem Grund setzt Mölln auf die Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden. Ein überörtliches Gewerbegebiet in angemessener Größe ist daher notwendig, um den bestehenden und absehbaren Bedarf zu decken. Auch wenn wir grundsätzlich offen für die Prüfung einzelner Anpassungen bei Flächengrößen oder Nutzungen sind, eine deutlich kleinere Lösung würde dem Bedarf nicht gerecht und wäre unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht tragfähig.

Kann das Gewerbegebiet auch südlich der Autobahn angesiedelt werden?

Im „Leitbild für die Gewerbeentwicklung des Mittelzentrums Mölln“, das im Jahr 2023 erstellt wurde, war der Suchraum für neue Gewerbeflächen auf den Verwaltungsbereich des Amtes Breitenfelde entlang der Hauptverkehrsachsen begrenzt. Aus diesem Grund wurden die Flächen südlich der Autobahnabfahrt Talkau nicht berücksichtigt. Sie liegen im Zuständigkeitsbereich des Amtes Schwarzenbek-Land und damit außerhalb des definierten Suchraums. Unabhängig von dieser formalen Abgrenzung haben wir die Flächen südlich der Autobahn dennoch noch einmal geprüft, denn wir nehmen Anregungen aus der Bevölkerung ernst. Dabei hat sich gezeigt, dass eine Entwicklung in diesem Bereich mit erheblichen Hürden verbunden wäre. Die potenziellen Flächen liegen nahezu vollständig im regionalen Grünzug und teils in unmittelbarer Nähe zu Vorranggebieten für den Naturschutz. Eine gewerbliche Nutzung dort würde in einen sensiblen ökologischen Raum eingreifen, was wir gegenüber unseren Interessen sehr sorgfältig abwägen müssen. Darüber hinaus durchquert eine Höchstspannungsfreileitung das Gebiet zwischen Schwarzenbek und der Autobahnabfahrt Talkau. Unter solchen Leitungen ist eine Bebauung aus mehreren Gründen problematisch. Durch Maststandorte geht wertvolle Fläche verloren, Bauhöhen sind durch Sicherheitsabstände eingeschränkt, und es bestehen langfristige Bedenken in Bezug auf Gesundheit und Brandschutz. Für eine zukunftsfähige Entwicklung von Gewerbeflächen ist es wichtig, dass neue Gebiete möglichst gut an bestehende Infrastrukturen und Siedlungsstrukturen angebunden sind. Eine Erschließung im sogenannten Außenbereich – also außerhalb geschlossener Ortschaften – bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich. Sie ist nicht nur baurechtlich deutlich aufwändiger, sondern verursacht auch hohe Kosten für den Anschluss an Strom-, Wasser- und Abwassernetze. Im konkreten Fall kommt hinzu, dass die Autobahn eine physische Barriere darstellt, die eine direkte Anbindung erschwert. All diese Aspekte machen eine Entwicklung südlich der Abfahrt Talkau nicht nur wirtschaftlich fraglich, sondern auch aus planerischer Sicht wenig sinnvoll. Wir haben diese Optionen sorgfältig geprüft und verstehen, dass Alternativvorschläge der Einwohner geäußert werden. Gleichzeitig möchten wir transparent aufzeigen, warum die gewählte Lösung aus Sicht der regionalen Entwicklung und der kommunalen Verantwortung die nachhaltigere und tragfähigere ist.

Kann auf der Fläche eine andere Nutzung entwickelt werden?

Bei der Entwicklung von Gewerbeflächen ist es uns ein wichtiges Anliegen, nicht nur die wirtschaftlichen, sondern auch die gemeindlichen Bedürfnisse im Blick zu behalten. Deshalb stimmen wir mit den Gemeindevertretungen der Gemeinden, in denen wir entwickeln ab, ob einzelne Teilflächen beispielsweise für einen kleinen Nahversorger, soziale Infrastruktur oder auch die örtliche Feuerwehr mitgedacht und vorbereitet werden können. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass unser Kerngeschäft als Wirtschaftsförderungsgesellschaft in der wirtschaftlich tragfähigen Entwicklung von Gewerbeflächen liegt. Nur wenn die Flächen in Summe wirtschaftlich vermarktet werden können, haben wir auch die finanziellen Spielräume, um gemeinwohlorientierte Teilflächen in hoher Qualität mit zu entwickeln und langfristig tragfähig zu gestalten. Es geht also darum, eine gute Balance zu finden zwischen den Bedürfnissen der Gemeinde und der wirtschaftlichen Realität unserer Aufgaben als Entwicklungsträger.

Wie wird mit der östlichen Teilfläche nahe den Neubaugebieten umgegangen?

Der Teilbereich des geplanten Gewerbegebietes, der östlich der B207 und westlich der Neubaugebiete Op'n Hegbarg und Achtern Speelplatz liegt, wurde in der öffentlichen Diskussion sowie in den schriftlichen Stellungnahmen besonders kritisch hinterfragt. Für diese Rückmeldungen haben wir großes Verständnis und nehmen sie ernst. Aus diesem Grund prüfen wir derzeit, ob eine alternative Entwicklung dieses Teilbereichs möglich ist. Sei es durch einen gänzlichen Ausschluss der Fläche bei der Planung oder durch eine andere, besser verträgliche Ausgestaltung. Gleichzeitig müssen wir im Blick behalten, dass das Gesamtvorhaben weiterhin den wirtschaftlichen Anforderungen und Zielsetzungen gerecht werden muss. Solche Abwägungen brauchen Zeit. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld, bis wir die Optionen sorgfältig geprüft und bewertet haben. Selbstverständlich werden wir Sie im weiteren Verlauf offen über die Ergebnisse informieren. Das gleiche gilt für den Bereich Klein Talkau. Hier werden wir insbesondere bei der verkehrlichen Anbindung mit den Planern und den Verkehrsgutachtern sprechen, dass ein besonderes Augenmerk bei der Prüfung auf diesen Bereich der Einmündung gelegt wird.

Wie viel wird der Verkehr voraussichtlich zunehmen?

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch keine verlässliche Aussage darüber treffen, wie stark der Verkehr im Umfeld des geplanten Gewerbegebietes zunehmen wird. Wir verstehen aber, dass dies für viele Anwohnerinnen und Anwohner eine zentrale Frage ist. Im weiteren Verlauf der Planung werden wir deshalb erfahrene Fachplaner mit der Erstellung eines detaillierten Verkehrskonzepts beauftragen. Dieses wird die voraussichtliche Verkehrsverteilung und die potenzielle Zunahme des Verkehrs systematisch untersuchen und bewerten. Besonders wichtig ist uns dabei auch die enge Abstimmung mit dem Landesbetrieb Verkehr (LBV), um frühzeitig tragfähige Lösungen zu entwickeln. Auch die künftige Ausgestaltung der Kreuzungssituation wird auf Grundlage dieser Ergebnisse entschieden und mit dem LBV abgestimmt. Wir möchten jedoch zu Bedenken geben, dass durch die Entwicklung der ehemaligen Sachsenwaldkaserne in Lanken/Elmenhorst zu einem Logistikstandort die Verkehre zwar gestiegen sind, aber nicht zu massivem Mehraufkommen oder gar Staus geführt haben.

Wie kann die Verkehrsanbindung ausgestaltet werden? Ist der Birkenweg eine mögliche Alternative?

Immer wieder wurde der Vorschlag eingebracht, die künftige Kreuzung und Zufahrt zum Gewerbegebiet weiter südlich, auf Höhe des Birkenwegs, zu verlegen. Wir haben den Hinweis aufgenommen und lassen derzeit durch unsere Fachplaner prüfen, ob eine solche Lösung umsetzbar wäre. Dabei sind jedoch einige technische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der Feuerwehr: Die Einrichtung einer Alarmausfahrt, die Einhaltung notwendiger Kurvenradien für größere (Einsatz-)Fahrzeuge sowie mögliche Überschneidungen mit angrenzenden Grundstücken stellen Herausforderungen dar, die wir bewältigen müssen. Außerdem ist die Verkehrssituation für Anwohner aus Klein-Talkau bereits jetzt schwierig, eine passende Lösung für alle Parteien muss hier mitgedacht werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir zu diesem Punkt noch keine abschließende Aussage treffen können.

Wie wird mit Schall- und Geruchsschutz umgegangen?

Die Nähe eines Gewerbegebietes zu Wohnbereichen wirft verständlicherweise Fragen zum Lärm- und Geruchsschutz auf. Diese Bedenken verstehen wir und beziehen sie von Beginn an in unsere Planung ein. In den wohngebietsnahen Bereichen des Plangebiets achten wir bewusst darauf, keine gewerblichen Nutzungen mit nächtlichem Liefer- oder Produktionsbetrieb zuzulassen. Ziel ist es, mögliche Lärmquellen in den Nachtstunden deutlich zu begrenzen. Auch in der baulichen Gestaltung sind Maßnahmen vorgesehen, die einen wirksamen Schutz schaffen können – etwa durch Geländemodellierungen, begrünte Wälle oder Pflanzstreifen, die sowohl schallmindernd als auch optisch abschirmend wirken. Wo erforderlich, kommen zusätzlich Lärmschutzwände zum Einsatz, vorzugsweise als begrünte Varianten, die sich gut in das Orts- und Landschaftsbild einfügen. Auch der Umgang mit möglichen Geruchsemissionen wird frühzeitig geprüft: Bereits bei der Auswahl zulässiger Gewerbearten achten wir darauf, dass keine Geruchsbelastung für die Anwohnerschaft zu erwarten ist. Falls nötig, erfolgen zudem im weiteren Verfahren konkrete Auflagen im Rahmen der Genehmigungen bzw. erfolgt ein Ausschluss eben dieser Branchen/Unternehmen. Ein unabhängiges Schallgutachten wird im weiteren Planungsverlauf genau analysieren, wie sich der Betrieb des Gewerbegebiets auswirken könnte – und welche Schutzmaßnahmen im Detail erforderlich sind.

Wird das Gewerbegebiet klimaneutral?

Klimaneutralität bei Gewerbegebieten bedeutet, dass die durch betriebliche Aktivitäten entstehenden Treibhausgasemissionen langfristig auf null reduziert werden. Erreicht werden kann dies unter anderem durch energieeffiziente Bauweisen, den Einsatz erneuerbarer Energien oder durch optimierte Produktionsprozesse.

Da die WFL als Erschließungsträger nur begrenzten Einfluss auf spätere betriebliche Abläufe hat, wäre ein umfassendes Klimaneutralitätsversprechen für das gesamte Gewerbegebiet aktuell nicht seriös. Dennoch haben wir uns unter der Leitung von Frau Bierschwall ausdrücklich dem Ziel verschrieben, nachhaltige und zukunftsfähige Gewerbegebiete zu entwickeln.

In der Planungs- und Erschließungsphase setzen wir daher konsequent auf Maßnahmen, die einen echten Beitrag zur Klimaneutralität des Gebietes leisten können. Dazu gehören:

  • die verbindliche Vorgabe von Photovoltaikanlagen auf mindestens 80 % der Dachflächen von Nichtwohngebäuden – über die gesetzlichen Anforderungen hinaus,
  • die verpflichtende Begrünung aller Dachflächen (auch Nebengebäude und überdachte Parkplätze) und ggfs. Fassaden zur Verbesserung des Mikroklimas,
  • ein übergeordnetes Energiekonzept, das die effizienteste Versorgung mit erneuerbarer Energie am Standort sowie Potenziale zur Abwärmenutzung identifiziert,
  • sowie die weitgehende Begrünung der Freiflächen: Mindestens zehn Prozent des Areals sollen gärtnerisch gestaltet und möglichst wenig versiegelt werden, Bäume müssen auf den Grundstücken sowie auf den öffentlichen Flächen gepflanzt und erhalten werden,
  • Öffentliche Parkplätze erhalten E-Ladesäulen.


Diese und weitere Nachhaltigkeitsvorgaben werden im Bebauungsplan rechtlich verankert. Damit schaffen wir klare und verbindliche Rahmenbedingungen, an die sich die ansiedelnden Unternehmen halten werden.

Unser Ziel ist es, mit dem Gewerbegebiet ein echtes Zukunftsmodell für klimabewusstes, ökonomisch nachhaltiges Flächenmanagement zu etablieren.

Ist die Fläche für die Feuerwehr fest eingeplant?

Nach der Veranstaltung am 29.04. wurde uns rückgemeldet, dass die Aussage der WFL zur Offenheit von Flächeneinteilungen, Nutzungen und Straßenführungen zu Missverständnissen geführt habe – insbesondere mit Blick auf die im Konzeptplan dargestellte Fläche für die Feuerwehr. Es wurde der Eindruck geäußert, diese Darstellung sei nicht verbindlich und diene allein der „Stimmungsmache“ gegenüber der Gemeinde. Dies möchten wir ausdrücklich klarstellen. Das Vorhalten einer geeigneten Fläche für die Feuerwehr ist fester Bestandteil der kommunalen Abstimmung und kein nachträgliches Element. Diese Fläche ist im Rahmen der bisherigen Gespräche mit der Gemeindevertretung besprochen und hinsichtlich Lage und Bedarf konkret abgestimmt worden. Unabhängig davon, wie sich einzelne Grundstückszuschnitte oder Erschließungsachsen im weiteren Planungsverlauf noch verändern können, bleibt die Fläche für die Feuerwehr auch im weiteren Verfahren verbindlich eingeplant. Dass die Fläche im Strukturkonzept in dieser Form und Farbe dargestellt ist, geht auf die Abstimmungen zum Flächenbedarf mit der Gemeindevertretung zurück und folgt der typischen farblichen Kennzeichnung einer Gemeinbedarfsfläche nach Baunutzungsverordnung (BauNVO).

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